Das ist schon interessant: Spricht man andere auf die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht an, dann sagt jeder sofort: "Wichtig, wichtig! Muss ich auch unbedingt machen." Oder: "Das muss ich unbedingt für meine Eltern in Angriff nehmen!"
Meine fast 80jährigen Eltern haben mich nun gebeten, dies für Sie zu erledigen. Und nun habe ich mich schlau gemacht.
Als erstes habe ich bei den Behörden wie Landratsamt, Gemeindeverwaltungen angerufen. Dort erhielt ich Kontakte zu Vereinen, die uns zu diesen Themen UNENTGELTLICH beraten!
Dann rief ich diesen Kontakt in Hessen an, weil meine Eltern dort leben. Das war eine tolle Beratung!
Ich erhielt den Hinweis auf die Webseite des Bundesjustizministeriums:
www.bjv.de
wo ich mich zu den Formularen durchgeklickt habe - war aber ganz einfach. Die direkten LINKS zu den Formularen finden Sie nach dem WEITERLESEN.
Also für Sie erst einmal den LINK zur Übersicht:
LINK zur Übersicht
Unter dem Foto finden Sie den Direkteinstieg zu:
Betreuung und Vorsorgevollmacht
Betreuung und Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Bitte klicken Sie auf WEITERLESEN unter Kommentar
Finanzielle Angelegenheiten
Um finanzielle Angelegenheiten abzusichern, müssen Sie sich zwischen Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung entscheiden. Die Vorsorgevollmacht kann nur mit einem Notar gemacht werden. Die Betreuungsverfügung können Sie ausfüllen, dann die Unterschrift beim Ortsgericht beglaubigen (Kosten 7,50 Euro) und beim Amtsgericht hinterlegen lassen (umsonst). Der Unterschied: Waren Sie einmal beim Notar, ist alles festgelegt. Dann könnten die autorisierten Personen THEORETISCH Mißbrauch betreiben, indem sie Ihnen schneller "geistige Unzurechnungsfähigkeit" bescheinigen, um an Ihr Geld zu kommen. Auch sind die Geschwister dann ausgeliefert. Also wenn ein Kind den Elternteil überzeugt, alles für sie alleine zu regeln und es dann so beim Notar hinterlegt wird, schaut´s schlecht für die anderen aus!
Ich fand darum die zweite Variante nämlich die Betreuungsverfügung viel viel besser. Dann entscheidet nämlich ein Gericht, was der/die Betreuer dürfen, also worüber sie verfügen dürfen. Da kann niemand ein Konto schnell abräumen...
LINK zum Formular Betreuungsverfügung
Gesundheitliche Angelegenheiten
Die Patientenverfügung schreibt fest, ob wir lebensverlängernde Maßnahmen wünschen. Und auch, wie wir sterben wollen, ob wir schmerzstillende Medikamente in so hohen Dosen erhalten wollen, dass wir kein Bewußtsein mehr haben und so weiter. Die Patientenverfürgung können Sie ausfüllen, dann die Unterschrift beim Ortsgericht beglaubigen (Kosten 7,50 Euro) lassen und von Ihrem Hausarzt Ihren Zustand auf "Zurechnungsfähigkeit" bestätigen lassen. Stempel genügt. Grundsätzlich wäre vorher ein Gespräch mit Ihrer/Ihrem Hausärztin zu empfehlen! Diese können Ihnen die Fragen zur Medikamentengabe gut beantworten.
LINK zum Textbaustein Patientenverfügung als pdf
Den Textbaustein Patientenverfügung als Wortdatei können Sie sich auch direkt von der Webseite herunterladen.
Diese Angelegenheiten sind alle bundesweit einheitlich geregelt. Die Formulare gelten also in ganz Deutschland! Und ich bin sicher, dass es auch in Ihrer Gegend immer wieder Vorträge zu diesen Themen geben wird. Fragen Sie einfach zuerst bei Ihrer Gemeinde an!!!
Ich habe nun die Formulare ausgedruckt und werde diese demnächst mit meinen Eltern durcharbeiten. Übrigens es weit weniger kompliziert und aufwendig als ich dachte! Eigentlich sogar einfach.
Und eines mache ich auch: Ich fülle die Formulare gleich für mich selber mit aus!
Ein Information möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, weil mich diese doch sehr betroffen gemacht hat:
Die Beraterin des Vereins erzählte mir, dass es fast immer die Ehemänner sind, die ihre Ehefrauen nicht "gehen lassen" können - aus welchen Gründen auch immer. Männer tun sich schwer mit diesem Schritt.
Die unangenehmste Geschichte: In manchen Fällen verweigern sogar die "getrennt lebenden" Ehemänner ihren todkranken Frauen diesen Schritt und lassen sie über lange Zeit hinweg mit lebensverlängernden Maßnahmen weiterleben, manche auch, weil sie plötzlich "ihre alte Liebe wieder entdecken!"
Was soll man dazu sagen?
Zumindest für die Verfügungen gilt:
Packen wir´s an!
Herzlichst
Ihre Dagmar Wagner
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