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    Willkommen auf meinem BLOG bei älterwerden.net!

    Ich freue mich, daß Sie meinen BLOG besuchen, mit dem ich rund um´s Thema Älterwerden sowie zur Biografiearbeit unterschiedliche spannende Aspekte aufgreifen möchte. Mit lebendigen Texten hoffe ich, Ihnen auch neue Sichtweisen erschließen zu können. Außerdem empfehle ich Ihnen Bücher, Filme, Projekte und Links, die ich interessant und diskussionswürdig finde. Über den ein oder anderen Tipp von Ihnen würde ich mich natürlich ganz besonders freuen genauso wie über einen regen und kontroversen Austausch mit Ihnen! Schreiben Sie mir doch einfach, und wenn Sie möchten, veröffentliche ich gerne Ihren Beitrag auf meinem BLOG.

    Machen Sie mit!

    Herzlichst Ihre Dagmar Wagner

2 minutes reading time (303 words)

Ganz ganz wichtige Information für Sie alle: Liebevolle Helfer*innen für pflegebedürftige ältere Menschen können sich nun als "Einzelhelfer*in" registrieren lassen und werden entlohnt! Tolles Projekt aus Bayern!

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Was viele nicht wissen: Pflegebedürftigen Menschen steht ein monatlicher "ENTLASTUNGSBEITRAG" in Höhe von 125 Euro zu.  Von dieser Summe können diese dann eine Haushaltshilfe, eine Gesellschafter*in für´s Kino, Café, eine(n) Gärtner*in - bezahlen. Einzige Ausnahme sind die Angehörigen der eigenen Familie. Das ist leider so. Es muss eine fremde Person sein - egal welchen Alters oder Geschlechts - und diese braucht auch keine Ausbildung. Möchte zum Beispiel ein Student einer pflegebedürftigen Person "zur Hand gehen" , dann wird er vorher mit acht Stunden auf diese Unterstützungsarbeit vorbereitet. Das ist das einzige MUß!!

Man kann sich die monatlichen 125 Euro auch von mehreren Personen verdienen. Aber man darf nicht über 3000 Euro jährlich kommen. Also wer sich um zwei Personen kümmert, erhält 250 Euro monatlich und im Jahr 3000 Euro. Das darf auch jede(r), der oder die bereits berufstätig ist. Es ist als Nebenerwerb zugelassen.

Gut, der abzurechnende Stundenlohn liegt bei 10 Euro - das ist nicht die Welt. Aber wer sich ohnehin schon kümmert, für die oder den ist es doch ein prima Zuverdienst, um zum Beispiel den wohlverdienten Urlaub finanzieren zu können? Oder? Und die Pflegebedürftigen fühlen sich dann auch gleich wohler, wenn sie diesen Beitrag als Zubrot leisten können, das der Staat bezahlt.

Denn Tatsache ist: Diese Gelder werden nicht abgerufen und liegen auf einem Staatskonto.

Diese Möglichkeit gibt es seit dem 1.1.2021 in Bayern.

Leider ist es noch nicht überall bekannt.

Merken Sie sich den Begriff "EHRENAMTLICHE(R) EINZELHELFER*IN".

Hier zum Beispiel auf der Webseite der Fachstelle für Demenz und Pflege in Mittelfranken können Sie eine Beschreibung dazu lesen.

Sie müssten sich jeweils an die Fachstelle für Demenz und Pflege Ihres Bezirks in Bayern (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz etc) wenden.

Ich finde das eine großartige Idee: Respekt!

Machen Sie doch Gebrauch davon.

Denn wir wissen auch: Helfen tut uns gut - unserer Seele und Gesundheit.

Melden Sie sich, wenn Sie Fragen oder bereits Erfahrungen damit haben!


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