Was viele nicht wissen: Pflegebedürftigen Menschen steht ein monatlicher "ENTLASTUNGSBEITRAG" in Höhe von 125 Euro zu. Von dieser Summe können diese dann eine Haushaltshilfe, eine Gesellschafter*in für´s Kino, Café, eine(n) Gärtner*in - bezahlen. Einzige Ausnahme sind die Angehörigen der eigenen Familie. Das ist leider so. Es muss eine fremde Person sein - egal welchen Alters oder Geschlechts - und diese braucht auch keine Ausbildung. Möchte zum Beispiel ein Student einer pflegebedürftigen Person "zur Hand gehen" , dann wird er vorher mit acht Stunden auf diese Unterstützungsarbeit vorbereitet. Das ist das einzige MUß!! Man ka...
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