Ferda Ataman will als Antidiskriminierungsbeauftragte der BRD den 3. Artikel des Grundgesetzes um den Begriff LEBENSALTER erweitern. Aktuell lautet dieser Artikel 3 im Grundgesetz so: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ihr Vorhaben erregt so ziemlich alle Gemüter und wirft Fragen auf. Selbst ich als angehende Gerontologin würde nicht sofort sagen: Ja das muss unbedingt sein. Denn ihr Argument ist die ...
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